K A N Z L E I G E M E I N S C H A F T BIELEFELDER STRASSE
© KANZLEIGEMEINSCHAFT BIELEFELDER STRASSE 33175 BAD LIPPSPRINGE Impressum Datenschutzerklärung
Bislang gab es für Miet- und Pachtverhältnisse über Räume und Grundstücke einen Kündigungsschutz, wenn rückständige Mietzahlungen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30.06.2020 fällig waren. Bei Zahlungsrückständen die ab dem 1.07.2020 entstehen - auch in Kombination mit Zahlungsrückständen aus der Zeit vor April 2020 - kann gekündigt werden, wenn Mieter mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug geraten. Sie erkranken an Covid-19. Darf der Arbeitgeber kündigen? Grundsätzlich kann der Arbeitger eine personenbedingte Kündigung wegen einer Erkrankung aussprechen. Es muss eine langanhaltende oder häufig auftretende Erkrankung vorliegen, die sich voraussichtlich auch in Zukunft nicht bessern wird. Nach bisherigen Erkenntnissen dauert eine Covid 19 Erkrankung in schweren Fällen einige Wochen. Es ist jedoch nicht automatisch von einer negativen Zukunftsprognose auszugehen. Der Arbeitgeber darf daher nicht kündigen. Darf der Arbeitgeber aufgrund der Corona - Pandemie kündigen? Nur bei dringenden betrieblichen Erfordernissen, die daszu führen, dass Arbeitsplätze auf Dauer wegfallen. Dies ist zur Zeit aber meist noch nicht vorhersehbar. Vor einer Kündigung müssen erst einmal alle anderen Maßnahmen wie Kurzarbeit, Abbau von Überstunden, usw. durchgeführt werden.
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Corona  und Recht
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Bislang gab es für Miet- und Pachtverhältnisse über Räume und Grundstücke einen Kündigungsschutz, wenn rück- ständige Mietzahlungen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30.06.2020 fällig waren. Bei Zahlungsrückständen die ab dem 1.07.2020 entstehen - auch in Kombination mit Zahlungsrückständen aus der Zeit vor April 2020 - kann gekündigt werden, wenn Mieter mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug geraten. Sie erkranken an Covid-19. Darf der Arbeitgeber kündigen? Grundsätzlich kann der Arbeitger eine personenbedingte Kündigung wegen einer Erkrankung aussprechen. Es muss eine langanhaltende oder häufig auftretende Erkrankung vorliegen, die sich voraussichtlich auch in Zukunft nicht bessern wird. Nach bisherigen Erkenntnissen dauert eine Covid 19 Erkrankung in schweren Fällen einige Wochen. Es ist jedoch nicht automatisch von einer negativen Zukunftsprognose auszugehen. Der Arbeitgeber darf daher nicht kündigen. Darf der Arbeitgeber aufgrund der Corona - Pandemie kündigen ? Nur bei dringenden betrieblichen Erfordernissen, die daszu führen, dass Arbeitsplätze auf Dauer wegfallen. Dies ist zur Zeit aber meist noch nicht vorhersehbar. Vor einer Kündigung müssen erst einmal alle anderen Maßnahmen wie Kurzarbeit, Abbau von Überstunden, usw. durchgeführt werden.
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Recht aktuell